[Translate to französisch:] Haustürverkäufe
[Translate to französisch:] Wie auch vor „Teppichreisen“ in die Türkei wird auch immer wieder von dem Kauf von Orientteppichen an der Haustüre gewarnt. Zum Teil verkaufen die türkischen Teppichhändler die Adressen ihrer Kundinnen und Kunden an Dritte weiter – wundern Sie sich also nicht, wenn Sie nach dem Teppichkauf oder einer Reise in der Türkei auch zu Hause vor der Haustüre „verlockende“ Angebote erhalten.
Haustürverkäufe sind in der Schweiz nicht grundsätzlich verboten. Bestehen Sie jedoch auf das Vorweisen des obligatorischen Hausiererpatents. Manchmal geben die Verkäufer an, sie handeln im Auftrag eines Fachgeschäfts und nennen den Namen eines Orientteppichhändlers in Ihrer Region. Glauben Sie dieser Aussage nicht ohne weiteres - kein seriöser Fachhändler würde so etwas tun! Ein ebenfalls beliebter Trick einiger Haustürverkäufer ist das Vortäuschen einer Notlage: Sie werden dann um einen Kredit gebeten und erhalten einen Teppich als Pfand: Seien Sie in solchen Fällen sehr misstrauisch, denn in der Regel sehen Sie den Verkäufer nie wieder und der Wert des Teppichs erweist sich als ein Bruchteil des geliehenen Geldes.
Ein Beispiel der vom Beobachter publiziert wurde, können Sie unter folgendem Link einsehen: www.beobachter.ch/konsum/artikel/22202-betrug-an-der-haustuer/
Das Haustürgesetz schützt Konsumentinnen und Konsumenten vor unüberlegten Vertragsabschlüssen. Dies allerdings nur, wenn der Vertrag folgende Voraussetzungen erfüllt:
• Die Kaufsache ist für den persönlichen Gebrauch bestimmt.
• Der Betrag übersteigt 100 Franken.
• Der Vertrag ist zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit oder bei einer Werbeveranstaltung unterschrieben worden.
• Die Kundschaft hat die Vertragsverhandlung nicht ausdrücklich gewünscht.
Ist all das erfüllt, kann man innert sieben Tagen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss nicht begründet werden, aber schriftlich erfolgen am besten mit einem eingeschriebenen Brief. Hat der Anbieter über das Widerrufsrecht nicht informiert, kann man auch später zurücktreten.